FAQ – Fragen und Antworten

Fragen von Chauffeur/-innen

Wie läuft die CZV Prüfung ab?

Es gibt drei Prüfungen:

» schriftliche Prüfung am Computer im Strassenverkehrsamt
(40 Fragen, max. 90 Minuten)

» mündliche Prüfung am Prüfungsstützpunkt (3 Gespräche zu 30 Minuten)

» praktische Prüfung am Prüfungsstützpunkt (1 Aufgabe in 30 Minuten)

In welcher Reihenfolge müssen die Prüfungen absolviert werden?

Vor der Zulassung zur schriftlichen CZV-Prüfung muss die Zusatztheorie der betreffenden Kategorie bestanden werden. Vor der Zulassung zur mündlichen Prüfung sowie zum Praxisteil muss die schriftliche CZV Prüfung bestanden werden. Da die mündliche und die praktische Prüfung meist als kombinierte Prüfungen angeboten werden, hängt die Reihenfolge der Prüfungen meist davon ab, wie die jeweilige Weiterbildungsinstitution diese gliedert.

Kann ich vor der praktischen Führerprüfung die CZV-Prüfung absolvieren?

Ja, die Voraussetzung für die Zulassung zur CZV-Prüfung ist das Bestehen der Zusatztheorie.

Kann die Prüfungsfahrt für den Führerausweis auch erst nach den CZV-Prüfungen abgelegt werden?

Ja. Da jedoch die mündliche und praktische Prüfung auf den für die praktische Prüfung erforderlichen Kompetenzen aufbauen, ist es sinnvoll, wenn die Ausbildung bereits so weit fortgeschritten ist, dass Sie prüfungsreif sind.

Was ist zu tun, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?

Wenn Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, dann erkundigen Sie sich beim Prüfungsexperten des Strassenverkehrsamts, welche Fragen Sie falsch beantwortet haben. Auch bei der mündlichen und praktischen Prüfung erhalten Sie Auskunft bei der Prüfungsleitung. Wenn Sie eine Prüfung das zweite Mal nicht bestehen, dann besprechen Sie die Situation am besten zuerst mit einer Fachperson. Sie haben allerdings nur drei Versuche. Wenn Sie die Prüfung dreimal nicht bestanden haben, müssen Sie bis zu fünf Jahren warten. Dann können Sie wieder von vorne beginnen.

Werden im Ausland bestandene Prüfungen in der Schweiz anerkannt?

Ein im Ausland entsprechend der Richtlinie 2003/59/EG erworbener Fähigkeitsausweis wird auch in der Schweiz anerkannt. Eine im Ausland begonnene oder nicht bestandene Prüfung kann in der Schweiz nicht fortgesetzt oder wiederholt werden.

Ich habe bereits einen Fähigkeitsausweis für Gütertransport und möchte nun noch den Fähigkeitsausweis für den Personentransport machen. Muss ich dafür die CZV Prüfung bestehen?

Ja. Sie müssen dazu aber nur einen Teil der Prüfung absolvieren: Ein mündliches Prüfungselement und die praktische Prüfung. Die schriftliche Prüfung muss nicht wiederholt werden.

Was bedeutet die CZV-Periode 2019 – 2024 ?

Für LKW-Fahrer/innen die ihren Fähigkeitsausweis bei der Einführung am
1. September 2009  erhalten haben, gibt es eine sich wiederholdnde Periode von fünf Jahren in denen Sie die geforderten 5 Weiterbildungstage absolvieren müssen. Die aktuelle Periode für diese Fahrer/innen startete am 1. September 2019 und Dauert bis zum 31. August 2024.
Für alle Fahrer/innen die ihren Fähigkeitsausweis nach der Einführung individuell erhalten  haben sind die 5 Jahre nach dem Erwerb individuell, entsprechend der Erteilung bemessen.

Fragen von Kunden

Weshalb hat die Schweiz den Fähigkeitsausweis eingeführt?

Die Schweiz hat mit der Europäischen Union im Rahmen der bilateralen Verträge das Landverkehrsabkommen abgeschlossen. Deshalb hat der Bundesrat am 15. Juni 2007 beschlossen, auch in der Schweiz die EU Richtlinie umzusetzen, die verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterverkehr einen Fähigkeitsausweis erwerben. Damit gelten für Schweizer Fahrerinnen und Fahrer die gleichen Anforderungen wie für deren Kolleginnen und Kollegen in der EU.

Was soll mit dem Fähigkeitsausweis erreicht werden?

Neulenker/innen müssen die für den Personen- oder Güterverkehr erforderlichen Fähigkeiten in einer Prüfung nachweisen. Alle Fahrer/innen sollen sich regelmässig weiterbilden. Damit sollen die Verkehrssicherheit erhöht, die umweltverträgliche und energieeffiziente Verwendung des Fahrzeugs gefördert und das Berufsbild der Chauffeurinnen und Chauffeure aufgewertet werden.

Welche Fahrer/innen benötigen den Fähigkeitsausweis?

Grundsätzlich benötigen alle Fahrer/innen, die mit schweren Motorwagen Personen- oder Gütertransporte durchführen, neben dem entsprechenden Führerausweis auch den Fähigkeitsausweis für Personen- oder Gütertransporte. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen (vgl. Art. 3 CZV).

Keinen Fähigkeitsausweis benötigen Führer und Führerinnen von Motorfahrzeugen:

» die zu Personen- oder Gütertransporten für private Zwecke verwendet werden;

» mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;

» die vom Militär, der Polizei, der Feuerwehr, der Zollverwaltung, vom Zivilschutz oder im Auftrag dieser Stellen verwendet werden;

» mit denen zum Zwecke der technischen Entwicklung oder bei Reparatur oder Wartungsarbeiten Probe- oder Überführungsfahrten durchgeführt werden;

» die neu oder umgebaut noch nicht in Verkehr stehen;

» die in Notfällen oder für Rettungsmassnahmen eingesetzt werden;

» die auf Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten, auf der Fahrt zur amtlichen Fahrzeugprüfung oder im Rahmen der amtlichen Fahrzeugprüfung eingesetzt werden;

» zum Transport von Material oder Ausrüstung, die der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt;

» die ausschliesslich im werkinternen Verkehr eingesetzt werden und auf öffentlichen Strassen nur mit behördlicher Bewilligung benützt werden dürfen.

Was geschieht, wenn ein/e Fahrer/in keinen gültigen Fähigkeitsausweis besitzt?

Diese Person darf – abgesehen von den oben dargestellten Ausnahmen – keine Personen- oder Gütertransporte durchführen. Macht sie das trotzdem, kann sie mit einer Busse bestraft werden (Art. 25 CZV).

Wer ist für die Verlängerung des Fähigkeitsausweises verantwortlich?

Die Inhaberin oder der Inhaber des Fähigkeitsausweises.

Können Fahrer/innen ohne Fähigkeitsausweis angestellt werden?

Ja. Die Fahrer/innen dürfen aber nur Fahrten durchführen, die unter die Ausnahmen gemäss Art. 3 CZV fallen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Fahrerin oder der Fahrer das einjährige Ausbildungsprogramm absolviert. Neben der Ausbildung dürfen während eines Jahres Personen- oder Gütertransporte durchgeführt werden, jedoch nur in der Schweiz.

Wie sicher ist der Fähigkeitsausweis?

Der Fähigkeitsausweis verfügt über die gleichen Sicherheitselemente wie der Führerausweis im Kreditkartenformat. Da es sich beim Fähigkeitsausweis um einen Zusatzausweis handelt, ist dieser nur in Zusammenhang mit dem Führerausweis gültig. Achtung: Die Nummern der beiden Ausweise müssen identisch sein.

Fragen an die Kursadministration

Können wir CZV-Abendkurse anbieten?

Nein. Die Fahrer/innen sollen nicht nach einem anstrengenden Arbeitstag Kurse besuchen. Ein Kurstag muss deshalb mindestens sieben Stunden dauern und spätestens um 11.00 Uhr beginnen.

Können wir CZV-Kurse an Sonn- und Feiertagen anbieten?

Die CZV lässt dies zu. Die Vorschriften sind aber von Kanton zu Kanton verschieden. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Welche Inhalte können wir in den Weiterbildungskursen anbieten?

Grundsätzlich sollen Inhalte angeboten werden, die verkehrssicherheitsrelevante Themen und Strategien für eine umweltverträgliche und energieeffiziente Verwendung des Fahrzeugs vermitteln und auf die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Branchen ausgerichtet sind. Die ganze Palette der Themen und Inhalte ist im Katalog der Handlungskompetenzen dargestellt.

Wie erfolgt die Registrierung von Kursen?

Gesuche für die Bewilligung von Kurstypen durch die asa können via SARI eingereicht werden. Via SARI erfolgt auch die Registrierung der einzelnen Weiterbildungskurse.

Wie werden die Kursteilnehmer/innen registriert?

Da SARI mit FABER (zentrale Datenbank der Fahrberechtigungen) verbunden ist, müssen beim entsprechenden Kurs lediglich das Geburtsdatum und die Nummer des Führerausweises eingegeben werden. Die aktuellen Daten der betreffenden Person werden vom System ergänzt. Frühestens am Kurstag kann der Ausdruck der Kursbestätigung ausgelöst werden. Die Kursbesuche bleiben in SARI gespeichert. Die Nachweise bleiben also auch bei einem Verlust der Kursbestätigungen erhalten.

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